1. Geltungsbereich
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen IAS Wolfgang Hoock und dem Besteller gelten
ausschl. die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrer zum
Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Entgegenstehende oder von unseren AGB
abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, auch dann
nicht, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen ohne Widerspruch die
Bestellung ausführen.
Aktueller Stand: siehe Internet www.ias-repair.de oder auf Anforderung.
In Ergänzung hierzu gelten die den Produkten beiliegenden Lizenzbedingungen der
Hersteller. Produktnamen und Logos sind Eigentum der Hersteller und dürfen ohne
Genehmigung nicht verwendet werden.
1.2. Diese Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern i.S.d. § 310
Abs. 1 BGB.
1.3. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. Im Hinblick auf die ständige techn.
Weiterentwicklung und Verbesserung der Produkte behalten wir uns Änderungen
in Konstruktion und Ausführung vor. Dies gilt auch für Änderungen die dem Erhalt
der Lieferfähigkeit dienen.
2. Vertragsabschluss
2.1. Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch IAS Wolfgang Hoock
zustande. Ein Auftrag wird rechtskräftig durch eine schriftliche Erteilung.
3. Preise – Zahlungsbedingungen
3.1. Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. der
Auftragsbestätigung. Wir behalten uns hiervon abweichend das Recht vor, unsere
Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages
Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund
Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen
nachweisen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
gelten.
Unsere Preise „ab Werk“. Verpackung, Versandkosten, Transport-und
Montageversicherung, Installation und Einweisung werden gesondert berechnet.
3.2. Zollgebühren und die gesetzliche Mehrwertsteuer werden gesondert berechnet.
3.3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
3.4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der
Rechnungsbetrag ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Der
Zahlungsverzug tritt nach den Bestimmungen des §286 Abs. 3 BGB nach 30 Tagen
ein.
3.5. Bei Zahlungsverzug bzw. Stundung sind Verzugs- bzw. Stundungszinsen i.H.v.
8% über dem Basiszins zu zahlen, es sei denn, wir weisen eine Belastung mit einem
höheren Zinssatz nach. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die
Folgen des Zahlungsverzugs.
3.6. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem
ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4. Angebotsunterlagen
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir
uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der
Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
5. Liefertermine
5.1. Liefertermine ergeben sich aus unserer Auftragsbestätigung und sind nur
annähernd vereinbart. Fixtermine bedürfen der ausdrücklichen und gesonderten
Vereinbarung.
5.2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller
technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt
weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des
Bestellers und von diesem beauftragten Personen, wie Änderungswünsche,
verspätete Materiallieferung etc., voraus. Teillieferungen und Nachlieferung der
Dokumentation sind zulässig.
5.3. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden
Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
5.4. Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines
zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in
dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug
geraten ist.
6. Pläne und Unterlagen
6.1. Die in Katalogen, Prospekten, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten
enthaltenen Angaben über Gewicht, Maße, Fassungsvermögen, Preis, Leistung und
der gleichen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen
Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese dürfen einem
Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
6.2. Es besteht unsererseits keine Pflicht, die seitens des Auftraggebers oder
einem Dritten gelieferten Konstruktions- und Planungsdaten zu überprüfen.
7. Zahlungsbedingungen
7.1. Nachnahme, auf Rechnung, Vorauskasse
7.2. Zahlungsverzug: Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, behalten
wir uns vor, Ihnen Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen von der
Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen.
Unbenommen bleibt der Nachweis, dass kein bzw. nur ein geringerer Verzugsschaden
entstanden ist. Weiterhin sind wir berechtigt, sämtliche Lieferungen auch aus
anderen Vertragsverhältnissen zu verweigern. Für etwaige Schäden aus dieser
Nichtbelieferung haften wir nicht.
8. Lieferfähigkeit/Ersatzlieferung/Teillieferung
8.1. Die Lieferung durch uns erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und
rechtzeitigen Belieferung und dass wir die fehlende Verfügbarkeit nicht zu
vertreten haben. Schadenersatz, auch bei verspäteter oder unvollständiger
Lieferung ist ausgeschlossen, soweit keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
8.2. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der
Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen Der Besteller ist verpflichtet,
für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
8.3. Transportschäden: Bei sichtbaren Transportschäden besteht die Möglichkeit,
die Annahme der Sendung zu verweigern. Stellen Sie die Beschädigung allerdings
nach Empfang fest oder liegt ein verdeckter Transportschaden (Verpackung
i.O./Inhalt defekt) vor, setzen Sie sich bitte innerhalb von 3 Werktagen nach
Erhalt mit dem für Sie zuständigen Postamt/Agentur bzw. dem Frachtführer in
Verbindung, damit eine Niederschrift über eine beschädigte Sendung erstellt
wird. Das ausgefüllte Formular stellen Sie uns dann bitte mit der beschädigten
Sendung/Ware zur Verfügung.
9. Haftung & Garantie
9.1. Schadensersatzansprüche wegen Mängel der Sachen sind ausgeschlossen, es
sei denn, dass IAS Wolfgang Hoock die Mängel arglistig verschwiegen oder eine Garantie
für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat.
9.2. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind über den gesetzlichen Rahmen
hinausgehende Haftungsansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund –
ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf
Vorsatz, arglistiger Täuschung bzw. grober Fahrlässigkeit beruht.
9.3. Der Haftungsumfang nach dem Produkthaftungsgesetz ist hiervon nicht
betroffen.
9.4. Vorgenannte Regelungen geben den vollständigen Haftungsumfang von IAS Wolfgang Hoock,
ihrer Geschäftsführung, sowie deren Mitarbeiter wieder.
Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen
9.5. Die Garantieleistung tritt erst nach Zahlung der ausstehenden Rechnung ein.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der IAS Wolfgang Hoock,
Am Kanzbuckel 4, 69436 Moosbrunn
11. Gewährleistung
11.1. Wir gewährleisten, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der
Technik frei von Sachmängeln sind, d.h. dass sie sich für die vorausgesetzten
Verwendungen oder für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit
aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist.
11.2. Keine Gewährleistung übernimmt IAS Wolfgang Hoock. für Schäden oder
Mängel, die aus unsachgemäßer Verwendung, Lagerung, Bedienung, fehlerhafter
oder nachlässiger Behandlung entstehen. Ebenfalls erlischt jegliche
Gewährleistung wenn der Kunde die Ware bereits eingebaut hat bzw. Eingriffe oder
Reparaturen eigenständig vornimmt.
12.Verschiedenes
12.1. Erfüllungsort für alle beiderseitigen aus dem Vertrag geschuldeten
Leistungen ist Moosbrunn.
12.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht
rechtswirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit dieser AGB nicht berührt
werden.
13.Gerichtsstand und Erfüllungsort
13.1. Sofern der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt Moosbrunn als vereinbarter
Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem
Wohnsitzgericht zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser
Geschäftssitz Erfüllungsort.
IAS Wolfgang Hoock
Am Kanzbuckel 4
69436 Moosbrunn
Stand April 2014