IAS Wolfgang Hoock Allgemeine Geschäftsbedingungen zurück

1. Geltungsbereich

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen IAS Wolfgang Hoock und dem Besteller gelten

ausschl. die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrer zum

Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Entgegenstehende oder von unseren AGB

abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, auch dann

nicht, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen ohne Widerspruch die

Bestellung ausführen.

Aktueller Stand: siehe Internet www.ias-repair.de oder auf Anforderung.

In Ergänzung hierzu gelten die den Produkten beiliegenden Lizenzbedingungen der

Hersteller. Produktnamen und Logos sind Eigentum der Hersteller und dürfen ohne

Genehmigung nicht verwendet werden.

1.2. Diese Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern i.S.d. § 310

Abs. 1 BGB.

1.3. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. Im Hinblick auf die ständige techn.

Weiterentwicklung und Verbesserung der Produkte behalten wir uns Änderungen

in Konstruktion und Ausführung vor. Dies gilt auch für Änderungen die dem Erhalt

der Lieferfähigkeit dienen.

2. Vertragsabschluss

2.1. Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch IAS Wolfgang Hoock

zustande. Ein Auftrag wird rechtskräftig durch eine schriftliche Erteilung.

3. Preise – Zahlungsbedingungen

3.1. Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. der

Auftragsbestätigung. Wir behalten uns hiervon abweichend das Recht vor, unsere

Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages

Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund

Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen

nachweisen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,

gelten.

Unsere Preise „ab Werk“. Verpackung, Versandkosten, Transport-und

Montageversicherung, Installation und Einweisung werden gesondert berechnet.

3.2. Zollgebühren und die gesetzliche Mehrwertsteuer werden gesondert berechnet.

3.3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

3.4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der

Rechnungsbetrag ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Der

Zahlungsverzug tritt nach den Bestimmungen des §286 Abs. 3 BGB nach 30 Tagen

ein.

3.5. Bei Zahlungsverzug bzw. Stundung sind Verzugs- bzw. Stundungszinsen i.H.v.

8% über dem Basiszins zu zahlen, es sei denn, wir weisen eine Belastung mit einem

höheren Zinssatz nach. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die

Folgen des Zahlungsverzugs.

3.6. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche

rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem

ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein

Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4. Angebotsunterlagen

An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir

uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der

Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

5. Liefertermine

5.1. Liefertermine ergeben sich aus unserer Auftragsbestätigung und sind nur

annähernd vereinbart. Fixtermine bedürfen der ausdrücklichen und gesonderten

Vereinbarung.

5.2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller

technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt

weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des

Bestellers und von diesem beauftragten Personen, wie Änderungswünsche,

verspätete Materiallieferung etc., voraus. Teillieferungen und Nachlieferung der

Dokumentation sind zulässig.

5.3. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige

Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden

Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.

Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

5.4. Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines

zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in

dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug

geraten ist.

6. Pläne und Unterlagen

6.1. Die in Katalogen, Prospekten, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten

enthaltenen Angaben über Gewicht, Maße, Fassungsvermögen, Preis, Leistung und

der gleichen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als

verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen

Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese dürfen einem

Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

6.2. Es besteht unsererseits keine Pflicht, die seitens des Auftraggebers oder

einem Dritten gelieferten Konstruktions- und Planungsdaten zu überprüfen.

7. Zahlungsbedingungen

7.1. Nachnahme, auf Rechnung, Vorauskasse

7.2. Zahlungsverzug: Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, behalten

wir uns vor, Ihnen Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen von der

Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen.

Unbenommen bleibt der Nachweis, dass kein bzw. nur ein geringerer Verzugsschaden

entstanden ist. Weiterhin sind wir berechtigt, sämtliche Lieferungen auch aus

anderen Vertragsverhältnissen zu verweigern. Für etwaige Schäden aus dieser

Nichtbelieferung haften wir nicht.

8. Lieferfähigkeit/Ersatzlieferung/Teillieferung

8.1. Die Lieferung durch uns erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und

rechtzeitigen Belieferung und dass wir die fehlende Verfügbarkeit nicht zu

vertreten haben. Schadenersatz, auch bei verspäteter oder unvollständiger

Lieferung ist ausgeschlossen, soweit keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

8.2. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der

Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen Der Besteller ist verpflichtet,

für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.

8.3. Transportschäden: Bei sichtbaren Transportschäden besteht die Möglichkeit,

die Annahme der Sendung zu verweigern. Stellen Sie die Beschädigung allerdings

nach Empfang fest oder liegt ein verdeckter Transportschaden (Verpackung

i.O./Inhalt defekt) vor, setzen Sie sich bitte innerhalb von 3 Werktagen nach

Erhalt mit dem für Sie zuständigen Postamt/Agentur bzw. dem Frachtführer in

Verbindung, damit eine Niederschrift über eine beschädigte Sendung erstellt

wird. Das ausgefüllte Formular stellen Sie uns dann bitte mit der beschädigten

Sendung/Ware zur Verfügung.

9. Haftung & Garantie

9.1. Schadensersatzansprüche wegen Mängel der Sachen sind ausgeschlossen, es

sei denn, dass IAS Wolfgang Hoock die Mängel arglistig verschwiegen oder eine Garantie

für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat.

9.2. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind über den gesetzlichen Rahmen

hinausgehende Haftungsansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund –

ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf

Vorsatz, arglistiger Täuschung bzw. grober Fahrlässigkeit beruht.

9.3. Der Haftungsumfang nach dem Produkthaftungsgesetz ist hiervon nicht

betroffen.

9.4. Vorgenannte Regelungen geben den vollständigen Haftungsumfang von IAS Wolfgang Hoock,

ihrer Geschäftsführung, sowie deren Mitarbeiter wieder.

Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen

9.5. Die Garantieleistung tritt erst nach Zahlung der ausstehenden Rechnung ein.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der IAS Wolfgang Hoock,

Am Kanzbuckel 4, 69436 Moosbrunn

11. Gewährleistung

11.1. Wir gewährleisten, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der

Technik frei von Sachmängeln sind, d.h. dass sie sich für die vorausgesetzten

Verwendungen oder für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit

aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist.

11.2. Keine Gewährleistung übernimmt IAS Wolfgang Hoock. für Schäden oder

Mängel, die aus unsachgemäßer Verwendung, Lagerung, Bedienung, fehlerhafter

oder nachlässiger Behandlung entstehen. Ebenfalls erlischt jegliche

Gewährleistung wenn der Kunde die Ware bereits eingebaut hat bzw. Eingriffe oder

Reparaturen eigenständig vornimmt.

12.Verschiedenes

12.1. Erfüllungsort für alle beiderseitigen aus dem Vertrag geschuldeten

Leistungen ist Moosbrunn.

12.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht

rechtswirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit dieser AGB nicht berührt

werden.

13.Gerichtsstand und Erfüllungsort

13.1. Sofern der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen

Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt Moosbrunn als vereinbarter

Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem

Wohnsitzgericht zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser

Geschäftssitz Erfüllungsort.

IAS Wolfgang Hoock

Am Kanzbuckel 4

69436 Moosbrunn

Stand April 2014